In einer Pressemitteilung hat der DEB zum einen bekannt gegeben, dass in der kommenden Woche die 1. Runde im DEB-Pokal - ohne Beteiligung von Adendorf - ausgelost werden wird. Noch einmal wies man darauf hin, dass der Fehler im Fall Adendorf beim LEV Niedersachsen liegt.
Außerdem gab der Verband bekannt, dass man Feststellungsklage einreichen wird, was die Beschneidung der Stimmverhältnisse innerhalb der ESBG betrifft. Nachdem man auf der Gesellschafterversammlung Mitte Juli nur mit den ursprünglichen Stimmen abstimmen durfte und nicht mehr mit den treuhänderisch gehaltenen, war allgemein davon ausgegangen worden, dass der DEB eine juristische Klärung suchen wird. Außerdem hat man Widerspruch gegen das Protokoll der Gesellschafter-Versammlung eingelegt.