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Dienstag, 19. Februar 2013

Urteil: DEB verliert Rechtsstreit mit der ESBG vor dem Landgericht München

Das Landgericht München hat entschieden.
Foto: Imago

UPDATE. Der DEB hat den Rechtsstreit mit der ESBG vor dem Landgericht München verloren und muss auch für sämtliche Anwaltskosten des Gegners, also auch der beteiligten Zweitliga-Vereine, aufkommen. Dies geht aus dem schriftlichen Urteil hervor, dass das Landgericht am Montag verkündete.

Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage angesichts der Stimmrechtsbeschneidung des DEB in der ESBG wegen der treuhänderisch gehaltenen Stimmen sah das Gericht also nicht als gegeben an. Ob der DEB nun gegen konkrete Beschlüsse klagen kann, war nicht Bestandteil dieses Verfahrens und müsste nun bei Bedarf in weiteren Gerichtsverfahren geklärt werden. Eine auch von der Richterin vorgeschlagene außergerichtliche Einigung ("Die Probleme dieser Gesellschaft lasse sich nicht juristisch lösen") war in den letzten Wochen gescheitert. Nach den aktuellen Entwicklungen mit der Oberliga-Verzahnung, bei der sich der DEB auf Seiten der Landesverbände geschlagen hat, erscheint dies aktuell auch wieder in weiter Ferne.

Dr. Christian Ostermaier hat die rechtlichen Interessen des DEB vertreten und betont an dieser Stelle ganz klar: "Sollte der Geschäftsführer noch einmal die Stimmanteile des DEB in Zweifel stellen, werden wir eine Anfechtungsklage stellen. Die rechtliche Würdigung der vorsitzenden Richterin diesbezüglich war eindeutig." Ebenso klar formuliert es Rechtsanwalt Robert Niedermeier, der den SC Riessersee vertreten hat: "Sollte Herr Jäger noch einmal die vollständigen Stimmanteile des DEB wegen einer angeblichen Treuhandschaft in Frage stellen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, den Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft vorzulegen, damit diese überprüft, ob strafrechtlich relevante Handlungen vorliegen. Aus rechtlicher Sicht darf Herr Jäger bei der nächsten Gesellschafterversammlung die Stimmanteile nicht wieder in Frage stellen." Sollte dies passieren, wäre aber ein weiteres Gerichtsverfahren nötig, bei dem diese Frage geklärt werden muss.

Tobias Welck


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