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Wie der Landes-Eissport-Verband Nordrhein-Westfalen (LEV NRW) am Samstag bekannt gab, einigte man sich mit den Vereinen aus Herne, Duisburg und Essen auf eine Unterbrechung des Nachprüfungsverfahrens. Weitere Angaben wurden mit Verweis auf das schwebende Verfahren aber nicht gemacht. Der endgültige Ausgang des Verfahrens ist somit noch offen.
Mitte Juni hatte der LEV NRW gegen die Vereine Herner EV, EV Duisburg und Moskitos Essen ein Sportsrechtswegverfahren eingeleitet. Hintergrund war der aus Sicht des LEV NRW satzungswidrige Rücktritt dieser drei Clubs von einer Meldung für die Oberliga unter dem Dach des LEV NRW. Daraufhin sollten die betroffen Clubs samt Nachwuchsmannschaften vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Beim LEV NRW war man der Ansicht, dass diese Sperre auch für Ligen des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB) gelte. Allerdings stärkte am vergangenen Mittwoch das ständige Schiedsgericht die Position des DEB. Dieser hatte zuvor allen Bewerben für die neue Oberliga Nord (auch Herne, Essen und Duisburg) die Lizenz erteilt.