Michael Davies erhebt jetzt via Anwalt Vorwürfe gegen die DEG. Foto: imago
Nach der positiven A-Probe bei Michael Davies von der Düsseldorfer EG (wir berichteten) nimmt der Fall eine Wende. Der beschuldigte Spieler hat Rechtsbeistand genommen und wehrt sich nun. Über Florian Hilbert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, ist uns folgende Stellungnahme zugegangen, die wir nachfolgend im Wortlaut und unkommentiert veröffentlichen.
"Hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens gegen Düsseldorfs Stürmer Michael Davies bedarf es einiger Richtigstellungen. Zunächst muss dringend darauf hingewiesen werden, dass, entgegen den Angaben der Geschäftsführung der DEG, von Seiten des Spielers keinerlei Absprachen gebrochen wurden. Zutreffend ist vielmehr, dass der Spieler bereits zwei Tage nach seiner Ankunft in Deutschland, das heißt am 17.07.2014, mit Dr. Löbbert eine Besprechung hatte und diesem mitgeteilt hat, dass er seit seinem 14. Lebensjahr ein bestimmtes Präparat zu sich nimmt.
Dem Spieler wurde von Seiten der Vereinsärzte daraufhin mitgeteilt, dass man sich zum einen darum kümmern würde, dass er dieses weiter einnehmen könne. Zum anderen wurde im August von Seiten der Vereinsverantwortlichen mitgeteilt, dass die von ihm verwendete Medikation von Seiten der NADA zugelassen wäre und eine Einnahme kein Problem darstellen würde. Festzuhalten ist einerseits, dass sowohl die Vereinsärzte als auch die Vereinsführung zu jederzeit über die Einnahme des Präparates, in Kenntnis waren. Andererseits, dass dieses zum Zeitpunkt der Dopingkontrolle durch ein Präparat ersetzt war, welches vom Vereinsarzt verordnet wurde. Die Behauptung der Geschäftsführung um Herrn Rotthaus, der Spieler habe absprachewidrig ein verbotenes Präparat zu sich genommen, ist haltlos und unzutreffend.
Eine konkrete Mitteilung seitens des Vereins, wonach der Spieler das verwendete Präparat nicht mehr einnehmen dürfe, erfolgte erstmalig am 02.12.2014 durch Dr. Löbbert. Tatsächlich wurde das Präparat schon zuvor von Seiten des Spielers abgesetzt. Der positive Befund wurde bei einer Wettkampfkontrolle vom 23.11.2014 festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt ging der Spieler berechtigterweise davon aus, dass, in Absprache mit den Vereinsärzten, die von ihm eingenommene Medikation in jeder Hinsicht zulässig ist."