Im Schweizer Eishockey (hier eine Innenansicht der Arena des SC Bern) sind ab 1. Oktober wieder Großveranstaltungen erlaubt. Dies hat der Schweizer Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Foto: imago images/Just Pictures
UPDATE: Trotz steigender Fallzahlen hat der Bundesrat in der Schweiz am Mittwoch grünes Licht für Großveranstaltungen gegeben. Demnach sind nach dem 1. Oktober Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern wieder erlaubt. Damit kommt der Bundesrat in erster Linie den Sportclubs und Kulturveranstaltern entgegen.
Voraussetzung ist allerdings, dass für die jeweiligen Veranstaltungen das Einverständnis der jeweiligen Kantone vorliegt. Diese bewerten die epidemiologische Lage und müssen jeweiligen Hygienekonzepten zustimmen. Das Schweizer Innenministerium wird dazu bis 2. September einheitliche Bewilligungsanforderungen für Großveranstaltungen aller Art ausarbeiten.
Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sind in der Schweiz aufgrund der Corona-Pandemie seit dem 28. Februar verboten. Dieses Verbot wird nun um einen Monat verlängert. „Damit erhalten die Kantone Zeit, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und, wenn nötig, die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen“, so das Statement des Bundesrates.
Zuletzt hatte es auch im Schweizer Eishockey massive Proteste gegen das bisherige Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Leuten gegeben. Viele Experten hatten für eine Aufhebung des Verbots und den Einsatz von entsprechenden Schutzkonzepten plädiert, ansonsten drohe der Kollaps vieler Clubs und die Vernichtung Tausender Arbeitsplätze.
Saisonstart am 01. Oktober
Als Reaktion auf die Bundesratsentscheidung gaben die National League sowie die Swiss League, die beiden höchsten Spielklassen der Schweiz, am Freitag bekannt, dass sie ihren Saisonstart jeweils auf jenen 01. Oktober verschoben haben. Zudem hat die Ligaversammlung das von der Ligaführung ausgearbeitete „Rahmenschutzkonzept Infrastruktur" genehmigt. Dieses sieht eine generelle Maskenpflicht, Sitzplatzpflicht, Registrierungspflicht und Contact Tracing sowie eine Umnutzung der Gästeblöcke (keine Gästefans) vor. Diese Regeln sollen in allen Stadien gelten. Verpflegung darf – mit Ausnahme der Gastrobereiche in den Stadien – ausschließlich auf den Sitzplätzen konsumiert werden. Die Clubs sind außerdem dazu verpflichtet, auf dem Stadionperimeter und im Stadion eine Personenlenkung vorzunehmen, um dichte Personenansammlungen zu vermeiden. Darüber hinaus wird den Clubs empfohlen, vor dem Einlass der Zuschauer ins Stadion eine Messung der Körpertemperatur vorzunehmen.
Sämtliche Spieler und Staff-Mitglieder aller Clubs werden drei Tage vor dem ersten Cup- oder Liga-Spiel auf Covid-19 getestet. Dies gilt ebenfalls für alle Schiedsrichter des Leistungssports sowie für Teams aus der Regio League, welche am Swiss Ice Hockey Cup teilnehmen. Während des laufenden Meisterschaftsbetriebs muss bei Auftauchen von Symptomen zwingend getestet werden. Darüber hinaus ist die Regelmäßigkeit von zusätzlichen Tests den Clubs überlassen. Das Vorgehen bei einem oder mehreren positiven Covid-19-Fällen hängt von den Anweisungen der kantonsärztlichen Dienste ab. Abhängig davon bestimmen die National League und die Swiss League gemeinsam mit den Clubs die Konsequenzen für den Spielbetrieb (zum Beispiel Quarantäne, Spielverschiebungen etc.).