Landshuts DNL-Goalie Patrick Berger hat keine weiteren Folgen zu fürchten. Foto: City-Press
Wie erwartet hat die DEL2 den EVL Landshut am Montag zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro verurteilt. Der Grund dafür liegt in Spiel vier des Viertelfinales gegen Kassel, wo beim Warmlaufen Torhüter Patrick Berger auf dem Eis war. Der DNL-Goalie ist aber nicht für das Profiteam lizenziert. Zusätzlich zum Verstoß gegen die Richtlinien sah die Liga darin auch ein unsportliches Handeln des EVL. "Mit der Strafe bewegen wir uns damit in einem vertretbaren Rahmen, wenn man andere Fälle in der Liga in diesem Jahr vergleicht", so DEL2-Geschäftsführer Rene Rudorisch. Nachdem zunächst aus Landshut widersprüchliche Aussagen kamen, gab der EVL zu, dass Berger beim Warm-up tatsächlich auf dem Eis war. Erwiesen ist aber auch, dass der DNL-Torhüter danach nicht mit eingelaufen ist und auch nicht auf der Ersatzbank saß.
Den Landshutern war kein böswilliges Verhalten oder gar ein bewusster Täuschungsversuch des Gegners vorzuwerfen. Allenfalls Fahrlässigkeit lag bei den Niederbayern vor, befand die Liga. Auch die beiden betroffenen Torhüter Max Englbrecht und Patrick Berger haben keine weiteren Folgen von Seiten der Liga zu befürchten. "Beide wurden von der Liga befragt und haben auch zur Aufklärung des Falles und der Umstände entscheidenden Anteil geleistet", sagt Rudorisch.
Auch vom unterlegenen Viertelfinalisten Kassel sind nun keine weiteren Schritte mehr zu erwarten, so dass man nun den Fokus wieder auf das Sportliche legen kann.