Augsburgs Samuel Soramies spielte zuletzt bereits mit Halsschutz.
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In der PENNY DEL müssen alle Spieler ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend einen schnittsicheren Halsschutz tragen. Das teilte die Liga am Dienstag mit. Am Montag hatten sich alle Sportlichen Leiter der 14 Clubs im Einvernehmen mit der Spielervereinigung (SVE) auf diesen Schritt geeinigt. Das Regelbuch und die Richtlinien der PENNY DEL werden entsprechend angepasst. Die Adler Mannheim hatten bereits in der vergangenen Woche ihren Spielern einen Halsschutz vorgeschrieben.
Die in der Liga aktiven Ausrüster hätten eine rechtzeitige Lieferung der Produkte zugesagt. Aktuell können aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach dem tragischen Tod von Ex-DEL-Spieler Adam Johnson während einer Partie Engpässe enstehen, weshalb die Liga den Schutz erst im neuen Jahr verpflichtend vorschreibt. Auch den Schiedsrichtern sollen zeitnah entsprechende Protektoren zur Verfügung gestellt werden.
„Der tragische Unfall von Adam Johnson hat die gesamte Eishockey-Welt sehr berührt. Um für einen optimierten Schutz zu sorgen, war es uns nach eingehenden Gesprächen mit Clubs, Spielern sowie Ausrüstern ein Anliegen, schnellstmöglich und verbindlich aktiv zu werden“, sagte Liga-Geschäftsführer Gernot Tripcke.
SVE-Sprecher Florian Stenner erklärte: „Wir unterstützen den einstimmigen Beschluss der PENNY DEL. Wir haben uns im Vorfeld der Beratungen ein Stimmungsbild in Spielerkreisen eingeholt und dieses hat gezeigt, dass den Spielern ein Halsschutz wichtig ist. Dass viele Spieler bereits jetzt einen entsprechenden Schutz tragen, unterstreicht dies noch einmal.“
In der Richtlinie der Liga heißt es: Der Halsschutz muss in der vorgesehenen Weise um den Hals getragen werden. Es ist nicht erlaubt, den Halsschutz herunterzuklappen oder absichtlich tief zu platzieren. Der Halsschutz muss das CE-Prüfsiegel haben und der Hersteller muss garantieren, dass die Anforderungen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 eingehalten sind. Es ist auch nicht erlaubt, den Halsschutz zu modifizieren, zu schneiden, zu tapen oder anderweitig zu verändern. Er muss die gleiche Funktion und Form haben, wie er vom Hersteller geliefert wird.
Verstöße gegen diese Regel, die im Spiel nicht vom Schiedsrichter geahndet wurden, werden auf Hinweis des Gamecenters von der Ligagesellschaft nachträglich geahndet. Die Geldstrafe beträgt dann 100 Euro für den betroffenen Spieler und 500 Euro für den betroffenen Lizenzclub. In Wiederholungsfällen verdoppeln sich die Strafen.