Die Justiz hat jetzt einen Strafbefehl gegen Ex-Nationalspieler Yannic Seidenberg, zuletzt beim EHC Red Bull München unter Vertrag, erlassen.
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Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Donnerstag berichtete, gibt es Neuigkeiten im vermeintlichen Dopingfall um Yannic Seidenberg, ehemals Spieler des EHC Red Bull München, der nach einer positiven Dopingkontrolle im Jahre 2022 von der Nada suspendiert und im anschließenden sportrechtlichen Verfahren eine Vierjahressperre erhalten hatte – und das obwohl der Ex-Nationalspieler und Silbermedaillengewinner von 2018 stets seine Unschuld beteuerte.
Wie die SZ in ihrer Onlineausgabe vom Donnerstag weiter berichtet, dreht sich die Causa nun weiter. Auf Anfrage der Zeitung bestätigten die zuständigen Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte, dass zwei Strafbefehle erlassen worden seien – und zwar gegen Seidenberg und gegen dessen behandelnden Arzt. Beide Beschuldigte haben dagegen Einspruch eingelegt, so dass jetzt öffentliche Verhandlungen folgen werden. Die Strafbefehle sind demnach noch nicht rechtskräftig – es gilt weiter die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft München teilte nun gegenüber der SZ mit, sie werfe Seidenberg „Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz“ vor, und fordert eine Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft Freiburg wiederum hat beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen einen Strafbefehl gegen einen 63-jährigen Mediziner beantragt, dem sie „vorsätzliches unerlaubtes Verschreiben von Dopingmitteln“ zur Last legt – und das in drei Fällen in den Jahren 2021 und 2022.
Seidenbergs Anwalt Rainer Cherkeh hatte bereits im Vorjahr erklärt, dass die Verschreibung von Medikamenten durch den Arzt "aufgrund einer medizinischen Indikation" erfolgt sei. Sein Mandant habe den behandelnden Mediziner mit Blick auf mögliche Dopingkontrollen angewiesen, "ihm keine nach der Verbotsliste untersagten Substanzen zu verschreiben".
Im sportrechtlichen Verfahren plädierte Seidenbergs Seite deswegen für eine Reduzierung der Sperre. Die Nada und das nationale Sportschiedsgericht folgten diesem Argument nicht. Zu welchem Ergebnis die Amtsgerichte im weiteren Verfahren nun kommen, wird sich zeigen.